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Allgemeine Bedingungen

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN VON

 P & M FURNITURE.

Hinterlegt bei der Industrie-und Handelskammer in Venlo

P & M  Furniture ist ein Unternehmen, das Gartenmöbel, Korbmöbel, Möbel für Gastronomiebetriebe und verwandte Produkte verkauft, alsauch der Entwurf und die Realization von „Schlüsselfertige“ Gastronomie-Einrichtungen.

Artikel  1. Anwendbarkeit dieser Bedingungen

Diese allgemeinen Bedingungen gelten für alle Angebote, Verträge und Dienstleistungen, bei denen P & M Furniture Artikel und/oder Dienstleistungen welcher Art auch immer liefert, auch wenn diese in den nachstehenden Bedingungen nicht (näher) beschrieben sind, es sei denn, dass die Parteien ausdrücklich eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen haben.2.Eine Bezugnahme der Gegenpartei auf ihre eigenen (allgemeinen) Bedingungen wird von P & M nicht anerkannt und ist darum nicht anwendbar, es sei denn, dass P & M Furniture diese schriftlich akzeptiert hat. 3. Unter der Gegenpartei ist in diesen allgemeinen Bedingungen folgendes zu verstehen: Jede juristische Person oder natürliche Person, die mit P & M Furniture eine Verbindlichkeit eingegangen ist oder  diesbezüglich von  P & M Furniture ein Angebot erhalten hat, und darüber hinaus deren Vertreter, Bevollmächtigte(r) und der/die Gesamtnachfolger oder Singularrechtsnachfolger. Eine Gegenpartei, die eine natürliche Person ist und nicht in der Ausübung eines Berufs oder eines Unternehmens handelt, wird als Konsument betrachtet.

 

Artikel  2. Angebote

1.Alle Angebote, wie auch immer sie genannt sein mögen, die von oder im Auftrag von P & M Furniture gemacht wurden, sind freibleibend und haben eine Gültigkeit von 14 Tagen, es sei denn, dass etwas anderes angegeben worden ist. Die Angebote basieren auf den bei der Anfrage von der Gegenpartei erteilten Informationen..

 

Artikel  3. Das Zustandebringen des Vertrages

1.Alle Verträge kommen erst nach einer schriftlichen Bestätigung vom Empfänger des Auftrags oder nach der Unterzeichnung eines Angebot-/ Ankaufscheins vom Auftraggeber zustande. 2. Änderungen im Vertrag und/oder Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur dann rechtskräftig, wenn sie schriftlich vereinbart bzw. schriftlich von P & M Furniture anerkannt wurden. Wenn Abweichungen oder Änderungen eine Kostenerhöhung zur Folge haben, ist P & M Furniture berechtigt, diese Kosten der Gegenpartei in Rechnung zu stellen.

 

Artikel  4. Termine

1.Die angegebenen Lieferzeiten und/oder die angegebenen Perioden, in denen die Dienste ausgeführt und/oder gewährt werden, können niemals als Endfristen beschaut werden. Bei deren Überschreitung muss P & M Furniture  deshalb schriftlich von der Gegenpartei in Verzug gesetzt werden, wobei P & M Furniture eine vertretbare Frist von mindestens 21 Tagen gegeben werden muss, um ihren Verpflichtungen noch nachträglich nachkommen zu können.

 

Artikel  5. Preise

1.Die in allen Angeboten und/oder Verträgen genannten Preise sind ohne Umsatzsteuer, es sei denn, dass etwas anderes angegeben und/oder vereinbart wurde. 2.Die Umsatzsteuer und im allgemeinen alle von den Behörden auferlegten bzw. zugestandenen Erhebungen in bezug auf das Abschließen des Vertrages, dessen Ausführung und die finanzielle Abwicklung des Vertrages gehen zu Lasten der Gegenpartei.3.P & M Furniture ist berechtigt, der Gegenpartei Änderungen in den Steuern, Erhebungen, Löhnen, Sozialabgaben, Währungskursen, Material-, Rohstoff- und Energiepreisen, sowie Umstände, die die Erhöhung der Kosten für P & M Furniture mit sich bringen, in Rechnung zu stellen. 4.Die im vorigen Absatz angesprochenen Änderungen im vereinbarten Preis berechtigen die Gegenpartei nicht, den Vertrag zu annullieren bzw. zu entbinden, außer in dem Fall, wo die Gegenpartei ein Konsument ist, und die Preisänderung innerhalb drei Monaten nach dem Zustandekommen des Vertrages erfolgt

 

Artikel  6. Annullierung

1.Bei einer Auflösung des Vertrages auf Grund von Ursachen, für die die Gegenpartei verantwortlich ist, oder bei der Annullierung durch die Gegenpartei ist diese zur Vergütung aller P & M Furniture entstandenen Kosten verpflichtet, sowie auch zur Vergütung aller finanziellen Folgen für P & M Furniture wegen der Nichtausführung des Vertrages. Die Vergütungen betragen mindestens 25% des vereinbarten Preises, unvermindert des Rechts, einen vollständigen Schadensersatz zu verlangen.

 

Artikel  7. Vorauszahlung und Sicherheitsleistung

1.P & M Furniture ist  stets  berechtigt, von der Gegen-partei eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen, bevor sie zur Ausführung des Vertrages übergeht oder dessen Ausführung fortsetzt2. Wenn die Gegenpartei die verlangte Vorausbezahlung nicht leistet oder die geforderte Sicherheit in zufriedenstellen-der Weise – dies zur Beurteilung von P & M Furniture - nachweist, hat  P & M Furniture das Recht, die Ausführung des geschlossenen Vertrages zu verschieben oder den Vertrag außergerichtlich ganz oder teilweise zu lösen und bei Bedarf Schadensersatz zu verlangen

 

Artikel  8. Bezahlung

1.Wenn nichts anderes vereinbart wurde, muss der festgelegte Preis bei Lieferung gegen Barzahlung erfolgen.2.Wenn die Bezahlung nach Eingang der Rechnung vereinbart wurde, muss diese innerhalb 14 Tagen nach dem Rechnungsdatum erfolgen, es sei denn, dass auf der Rechnung ein anderer Termin angegeben ist. 3.Die Bezahlung erfolgt ohne Abzug oder Verrechnung, es sei denn, dass schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist. 4.Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungstermins muss die Gegenpartei an P & M Furniture eine monatliche Zinsvergütung zahlen, die den gesetzlichen Zinsen entspricht.5.Die von der Gegenpartei ausgeführten Bezahlungen begleichen zunächst immer alle geschuldeten Kosten und Zinsen, und erst dann werden die einzufordernden Rechnungsbeträge beglichen, und zwar zuerst die ältesten offenen Rechnungen. Das gilt auch, wenn die Gegenpartei angibt, dass sich die Bezahlung auf eine spätere Rechnung bezieht. 6.P & M Furniture ist  berechtigt, von der Gegenpartei die Vergütung aller wirkliche Inkassokosten im Zusammenhang mit ihrer/ihren Forderung(en) zu verlangen, sowohl die außergerichtlichen als gerichtlichen (Inkasso)kosten welche Kosten für Rechnung von die Gegenpartei kommen. Darunter sind auch die Kosten für von Inkassobüros, Gerichtsvollzieher (n), Rechtsanwälte, Gerichtskosten, usw.

 

Artikel  9. Höhere Gewalt.

1.Unter Höhere Gewalt sind die Umstände zu verstehen, auf Grund derer sich die Ausführungen oder das Nachkommen des Vertrages bzw. des Vetrages zwischen P&M Furniture und diejenigen, die durch P&M Furniture eingeschaltet wurden verzögern und/oder verhindert werden, und die P & M Furniture nicht anzulasten sind. Darin inbegriffen sind: Feuer, Diebstahl, Misshandlungen, Aufruhr, Arbeitsstreik, Betriebsbesetzung, Betriebsstörung, Krieg, Notwehr, Verzögerung oder die Einstellung der Lieferung von für die Ausführung des Vertrages bzw der Vertrag zwischen P&M furniture und diejenigen die eingeschaltet wurden durch P&M Furniture, benötigten Artikeln, z.B. Material und/oder Rohstoffe, bei Lieferanten und/oder Dritten, allgemeine Transportprobleme und eine Änderung der Vorschriften.2. Falls P & M Furniture auf Grund von Höherer Gewalt nicht in der Lage ist, in normaler Weise ihren Verpflichtungen nachzukommen, dann ist P & M Furniture berechtigt, die Ausführung des Vertrages entweder auf außergericht-lichem Wege für die Dauer von 3 Monaten aufzuschieben oder den Vertrag ganz oder teilweise zu lösen, ohne dass sie verpflichtet ist, eine Schadensvergütung zu zahlen. Während des Aufschubs alsauch nach Verstreichen der hiervor genannten drei Monate ist P & M Furniture befugt, sich entweder  für die Ausführung oder für die ganze bzw. teilweise Lösung des Vertrages zu entscheiden

 

Artikel  10. Haftung

1.Außer bei Absicht oder bewusster Verwegenheit seitens P & M Furniture oder derjenigen, die von P & M Furniture eingeschaltet wurden, wird jede Haftung für einen direkt oder indirekt erlittenen Schaden -  darunter auch jeder materielle oder immaterielle Schaden, Betriebs- und/oder Stagnationsschaden – der bei der oder durch die Ausführung des Vertrages bzw des Vertrages zwischen P&M Furniture und diejenigen die eingeschaltet wurden durch P&M Furniture entstanden ist,  oder der auf Fehler der von P & M Furniture bei der Gegenpartei oder Dritten abgelieferten Artikel zurückzuführen ist, ausgeschlossen. 2.Für den Fall der Haftung seitens P & M Furniture kommt nur der Schaden für eine Vergütung in Betracht, gegen den P & M Furniture versichert ist. 3.Die Vergütung, zu der P & M Furniture kraft ihrer Haftung verpflichtet ist, hat maximal den Betrag, der dem Betrag der Rechnung für die gelieferten Artikel und/oder die ausgeführten Arbeiten entspricht, die der Haftung nach dem Gesetz und/oder ursächlich zugrunde liegen. 4.Die Gegenpartei schützt P & M Furniture – außer im Fall der Haftung auf Grund der Ausführungen im ersten Absatz  - gegen alle Ansprüche von Dritten auf Schadensvergütung, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrages stehen

 

Artikel 11. Verfalltermin.

1.Die Möglichkeit für die Gegenpartei, zur Sache oder anlässlich des Vertrages zwischen den Parteien  eine Klage zu erheben oder einen Prozess anhängig zumachen verfällt nach Ablauf eines Jahres,  nachdem der Grund hierfür gegeben wurde.

 

Artikel 12. Beilegung eines Streits und anwendbare Rechtsprechung.

1.Alle Streitigkeiten, die nicht in gemeinsamer Beratung beigelegt werden können, werden dem zuständigen Richter in Roermond zur Beurteilung anvertraut. Für Konsumenten gilt, dass die Gegenpartei berechtigt ist, innerhalb von 1 Monat, nachdem  P & M Furniture sich auf diese Klausel berufen hat, für die Schlichtung des Streitfalls den gesetzlich zuständigen Richter zu wählen.2. Für den Fall, dass der Amtsrichter befugt ist, sich mit einem Streitfall zu befassen, ist der entsprechend dem Gesetz zugewiesene Amtsrichter zuständig. 3.P & M Furniture behält jederzeit das Recht, die Gegenpartei  vor den entsprechend dem Gesetz oder dem anwendbaren internationalen Vertrag zuständigen Richter vorzuladen. Die Bestimmungen des Wiener Kaufvertrages sind nicht anwendbar und werden ausdrücklich ausgeschlossen. 4. Für alle Verträge ist die niederländische Rechtsprechung anwendbar

 

Artikel  13. Lieferung.

1.Die Lieferung von Artikeln erfolgt ab dem Ausstellungsraum/Magazin von P & M Furniture an die von der Gegenpartei angegebene Adresse, wenn nicht etwas anderes vereinbart worden ist. Die Artikel werden in der gebräuchlichen Verpackung an der Haustür der angegebenen Adresse abgeliefert. Sie werden bei der Ablieferung nicht montiert. Es ist möglich, schriftlich eine andere Vereinbarung zu treffen. 2.Es ist P & M Furniture  erlaubt, die verkauften Artikel in Teilen zu liefern. Wenn die Artikel in Teilen angeliefert werden, ist P & M Furniture berechtigt, für jede Teillieferung eine Rechnung auszustellen.3. Der Transport von Artikeln, die ab dem Ausstellungsraum/Magazin geliefert werden, erfolgt auf Kosten und Risiko der Gegenpartei. 4. Die Gegenpartei ist verpflichtet, die verkauften Artikel in dem Augenblick abzunehmen, wo sie ihm geliefert werden, oder in dem Augenblick, wo sie ihm entsprechend dem Vertrag zur Verfügung gestellt werden. Wenn die Gegenpartei die Abnahme verweigert oder es unterlässt, für die Abnahme bzw. die Zustellung benötigte Informationen oder Instruktionen zu erteilen, werden die verkauften Artikel zum Risiko der Gegenpartei gelagert Die Gegenpartei trägt in dem Fall alle zusätzlichen Kosten, wozu in jedem Fall die Lagerungs- und extra Transportkosten gehören. P & M Furniture ist in jedem Fall berechtigt, um 30 Tage nach der Sicherungsver-wahrung von den Artikeln, diese nach Inverzugsetzung für die Gegenpartei  und in deren Namen zu verkaufen (bzw. verkaufen zu lassen), mit der Verpflichtung, den Gewinn an die Gegenpartei auszuzahlen, und zwar unter Abzug der P & M Furniture zustehenden Forderungen, wozu auch die Lagerungskosten und sonstigen Kosten des Weiterverkaufs gehören.5. P & M Furniture behält sich die Abweichungen von den Maßen aller verkauften Artikel vor, so wie diese bei den mit der Herstellung beauftragen Betrieben gebräuchlich oder sonst wie angemessen sind. 6.Technische Daten, zu denen auch die Maße, Gewichte, Kapazitäten udgl. gehören, werden in Angaben, die in den Niederlanden gängig sind,  in gutem Glauben der Wahrheit entsprechend erteilt. Sie sind freibleibend, es sei denn, dass etwas anderes angegeben wurde. Alle Zeichnungen und/oder Abbildungen sind nicht bindend und dienen lediglich zur Orientierung.

 

Artikel 14. Eigentumsvorbehalt.

1.Die gelieferten Artikel bleiben solange das Eigentum von P & M Furniture, bis der  vereinbarte Preis vollständig bezahlt worden ist.2.Die Gegenpartei ist nicht berechtigt, über die geliefer-ten Artikel zu verfügen, beispielsweise durch Verpfändung, Ingebrauchgebung oder Veräußerung, bevor der vereinbarte Preis voll und ganz bezahlt worden ist. 3.Wenn die Gegenpartei mit der vollständigen Bezahlung der gelieferten Artikel im Verzug bleibt, ist P & M Furniture berechtigt, die Artikel ohne Inverzugsetzung zurück-zuholen. Eine Berufung auf den Eigentumsvorbehalt führt zur Lösung des Vertrages, ohne dass hierfür der Rechtsweg erforderlich ist, und zwar unvermindert des Rechts von P & M Furniture eine Schadensvergütung zu verlangen.4.Im Fall einer Konkursmeldung oder Bitte um Zahlungsaufschub, eines Antrags auf Schulden-sanierung oder im Fall von Sicherungsmaßnahmen gegen die Gegenpartei in bezug auf die ihr von P & M Furniture gelieferten Artikel, ist die Gegenpartei verpflichtet, P & M Furniture unverzüglich darüber zu informieren, so dass P & M Furniture ihr Eigentumsrecht geltend machen (lassen) kann.

 

Artikel  15. Verschiebung und Retentionsrecht.

1.P & M Furniture hat das Recht, ohne Inverzugsetzung und ohne den Rechtsweg entweder die Ausführung des Vertrages bis auf weiteres zu verschieben oder den Vertrag ganz oder teilweise zu lösen, und zwar ohne zu einer Schadensvergütung oder Garantie verpflichtet zu sein, wenn:  a) die Gegenpartei ihrer/ihren Verpflichtung(en) aus dem/den mit P & M Furniture geschossenen Vertrag/Verträgen nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig nachkommt;b) ein berechtigter Zweifel besteht, ob die Gegenpartei in der Lage ist, ihrer/ihren Verpflichtung(en), die sich aus dem/den mit P&M Furniture geschlossenen Vertrag/Verträgen ergeben, nachzukommen; c) die Gegenpartei Bankrott angemeldet oder um Zahlungsaufschub ersucht hat, bei Schuldensanierung oder Stilllegung, Liquidation oder der ganzen bzw. teilweisen Übertragung ihres Unternehmens.2.P & M Furniture ist befugt, ihre Verpflichtung zur Ablieferung des Artikels/der Artikel zu verschieben, bis die Gegenpartei ihren Verpflichtungen kraft des Vertrages/der Verträge voll und ganz nachgekommen ist.

 

Artikel  16. Mängel und Beschwerdeter-mine.

1.Abgelieferte bzw. zugestellte Artikel muss die Gegenpartei bei deren Ablieferung bzw. Zustellung kontrollieren (lassen), um festzustellen, ob diese Artikel dem Vertrag/den Verträgen entsprechen. Dabei muss die Gegenpartei  überprüfen, ob die richtigen Artikel und/oder die richtige Anzahl bzw. Menge geliefert wurde, und ob die gelieferten Artikel den angemessenen Qualitätserfordernissen in bezug auf ihren normalen Gebrauch entsprechen.2.Außer wenn die rechtskräftigen Vorschriften der Fabrik-/Importeurgarantie einen kürzeren Reklamationstermin vorschreiben, müssen sichtbare Fehler oder Mängel spätestens innerhalb 8 Arbeitstagen nach der Ablieferung bzw. zugestellten Artikel schriftlich und mit Begründung an P& M Furniture mitgeteilt werden. Unsichtbare Mängel müssen spätestens 8 Arbeitstage nach deren Feststellung schriftlich an P & M Furniture mitgeteilt werden.3.Die Nichteinhaltung der Bestimmungen im Absatz 1 und/oder Absatz 2 lässt den Schluss zu, dass die Gegenpartei die ihr gelieferten bzw. die ihr zugestellten Artikel ohne Beanstandung akzeptiert hat. 4..Auch wenn die Gegenpartei rechtzeitig reklamiert, bleibt sie verpflichtet, den vereinbarten Preis zu bezahlen.5.Abgelieferte bzw. zugestellte Artikel, die von der Gegenpartei rechtzeitig reklamiert wurden, werden von der Gegenpartei ungebraucht und unbearbeitet an einer geeigneten Stelle für P & M Furniture zur Verfügung gehalten. Außerdem muss die Gegenpartei P & M Furniture unverzüglich Zugang zu der/den Stelle(n) verschaffen, wo diese Artikel gelagert werden. P & M Furniture ist berechtigt, diese betreffenden Artikel von einem zu bestimmenden Sachverständigen prüfen zu lassen.

 

Artikel  17. Garantie.

1.In bezug auf die gelieferten Artikel ist ausschließlich die Garantie anwendbar, die vom Fabrikanten bzw. Importeur erteilt wird. 2.Die Gegenpartei kann kein Recht auf Garantie geltend machen, wenn sie ihren Verpflichtungen gegenüber P & M Furniture nicht nachgekommen ist. Die Garantie verfällt, wenn die Mängel auf Fehler und/oder Versäumnisse der Gegenpartei oder eines von der Gegenpartei eingeschalteten Dritten zurückzuführen sind, ohne dass diese von P & M Furniture für die Ausführung des Vertrages angestellt oder aufgeboten wurden.  3.Die Garantie gilt nicht für Fehler, die eine Folge von normalem Verschleiß, unzureichender Wartung, unsachverständigem Gebrauch, Mangel an der nötigen Sorgfalt oder von Mängeln sind, die auf vorgenommene Veränderungen von der Gegenpartei oder von Dritten zurückzuführen sind.4.Um sich auf die Garantie berufen zu können, muss die Gegenpartei P & M Furniture unverzüglich und schriftlich über die festgestellten Mängel informieren und jede Unterstützung geben, um es P & M Furniture zu ermöglichen, die Mängel innerhalb eines angemessenen Termins zu beseitigen.5.Im Fall einer Garantie-verpflichtung werden die Mängel von P & M Furniture kostenlos behoben. Wenn die Beseitigung der Mängel berechtigterweise nicht möglich ist oder als nicht möglich erachtet wird, und die Mängel die Verwendbarkeit von den abgelieferten Artikeln für die Gegenpartei somit beträchtlich einschränken, ist die Gegenpartei berechtigt, die Lösung des Vertrages ganz oder teilweise zu fordern, unvermindert des Rechts auf Schadensvergütung.